Informationsschreiben zum Unterrichtsbeginn am 04.05.2020

Informationsschreiben der Schulleitung der Tobias-Mayer-Gemeinschaftschule zum Unterrichtsbeginn am Montag, den 04.05.2020.

Informationsschreiben 1:

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10,

ab Montag, den 04.05.2020 starten die Klassen 9 und 10 wieder in einen reduzierten Schulbetrieb. Da wir die Corona-Verordnung des Landes umsetzen müssen, kommt es zu einigen Änderungen im Schulalltag. Es gelten konkrete Regeln zum Verhalten, welche Ihren Kindern mit diesem Schreiben zugehen. Wir sind aber auch ganz besonders auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es Anzeichen eines Atemweginfekts (Husten, Schnupfen, Halsweh) oder erhöhte Temperatur zeigt. Kinder, die Kontakt zu einem an Covid-19 infizierten hatten, müssen die 14-tägige häusliche Quarantäne unbedingt einhalten.

Wenn Ihr Kind gemeinsam mit Menschen in einem Haushalt lebt, die einer Risikogruppe angehören, oder Ihr Kind selbst zur einer Risikogruppe gehört, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Kind in den Unterricht schicken oder nicht. Sollten Sie sich aus nachvollziehbaren Gründen dafür entscheiden, Ihr Kind in diesem Fall zu Hause zu lassen, bitten wir Sie um einmalige telefonische und schriftliche Entschuldigung. Ein ärztliches Attest benötigen wir nicht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Schülerinnen und Schüler mit Krankheitszeichen sofort wieder nach Hause schicken müssen.

Alle Schülerinnen und Schüler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, benötigen einen Mund-Nase- Schutz. Wir empfehlen dringend, diesen auch innerhalb des Schulgebäudes zu tragen. Während des Unterrichts – wenn die Schülerinnen und Schüler auf Ihrem Platz sitzen – kann er abgenommen werden.

Die Klassen werden in verschiedenen Lerngruppen unterrichtet. Die Größe der Gruppe richtet sich nach der Größe des Unterrichtsraumes. Die Gruppen werden von der Schule festgelegt, ein Wechsel ist nicht möglich. Die Stundenpläne der jeweiligen Lerngruppen werden ab Donnerstagnachmittag auf der Homepage der Schule veröffentlicht.

Bitte besprechen Sie das angehängte Schreiben zu den Verhaltensregeln mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn und geben Sie den unterschriebenen Rückmeldeabschnitt ihrem Kind am Montag mit in die Schule. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Drucken haben, können Sie sich das Schreiben im Eingangsbereich der Schule abholen oder am Montag ihrem Kind eine vorläufige handschriftliche Erklärung (vergleichbar mit dem abgedruckten Text mitgeben). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir niemanden ohne diese Erklärung am Unterricht teilnehmen lassen können.

An dieser Stelle möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 und 9G die Abschlussprüfung wahlweise am Haupttermin oder am Nachtermin ablegen dürfen. Die Entscheidung bezieht sich auf alle Prüfungsteile. Wir empfehlen, den Haupttermin wahrzunehmen.

Bei Fragen stehen wir gerne per E-Mail oder telefonisch über das Schulsekretariat zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Silke Benner, Rektorin & Jochen Schust, Konrektor

Informationsschreiben 2:

Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10,

ab dem 4. Mai 2020 dürft ihr zur Prüfungsvorbereitung wieder in die Schule kommen. Darüber sind wir sehr froh. Wir hoffen, euch und euren Familien ist es in den letzten Wochen gut ergangen und ihr konntet euch auch zu Hause schon auf die Abschlussprüfungen vorbereiten.

Entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums werdet ihr in Kleingruppen und nur in den Prüfungsfächern unterrichtet. Die Größe der Kleingruppen richtet sich nach der Größe des Unterrichtsraumes. Die Lerngruppen werden von uns festgelegt. Ein Wechsel ist nicht möglich!

Damit der Wiedereinstieg in den reduzierten Schulbetrieb gelingt, müssen wir uns alle an neue Regeln halten. Hierüber möchten wir euch mit diesem Schreiben informieren.

  1. 1)  Alle Schülerinnen und Schüler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, müssen bereits in diesen Fahrzeugen einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  2. 2)  Alle Schülerinnen und Schüler sollten unbedingt innerhalb des Schulgebäudes einen Mund-Nase-Schutz tragen. Dies gilt jedoch nicht während des Unterrichts, da durch die Anordnung der Tische und Stühle der vorgeschriebene Mindestabstand voneinander eingehalten wird.
  3. 3)  Im Schulhaus und auf dem Schulgelände gelten ebenfalls neue Regeln: Es ist stets und überall auf denMindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu achten. Sobald ihr euren Platz im Klassenzimmer verlasst, solltet ihr unbedingt einen Mund-Nase-Schutz tragen. Im Treppenhaus ist darauf zu achten, dass wir in jede Richtung auf der rechten Seite gehen. Bitte immer am äußersten Rand gehen, damit auch hier der Mindestabstand bestmöglich gewahrt bleibt. Nach Möglichkeit bitte den Handlauf nicht berühren.
  4. 4)  WC-Nutzung: Es darf sich jeweils nur eine Schülerin oder ein Schüler im Toilettenraum aufhalten. Aus diesem Grund ist an jeder WC-Türe ein Schild mit einer roten Seite (besetzt) und einer grünen Seite (frei) angebracht. Sobald ihr den Toilettenraum verlasst, dreht ihr bitte das Schild auf die grüne Seite. Bitte beachtet die Wartemarkierungen vor den Türen zu den Toiletten.
  5. 5)  Der Schulgong ist abgeschaltet. Die Unterrichts- und Pausenzeiten erfolgen nach Maßgabe der Lehrkraft. Die klassische „große Pause“ findet nicht statt. Es gibt keinen Bäckerverkauf und die Mensa ist geschlossen. Bitte Verpflegung erforderlichenfalls von zu Hause mitbringen.
  6. 6)  Persönliche Hygiene: Bitte wascht euch während des Schultags häufiger gründlich die Hände. In allen Klassenzimmern und WCs sind Flüssigseife und Papierhandtücher vorhanden. Falls ihr niesen oder husten müsst, so haltet bitte die Armbeuge als Schutz vor euer Gesicht.
  7. 7)  Alle Schülerinnen und Schüler mit Anzeichen von Atemwegsinfektionen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder erhöhter Temperatur) dürfen unter keinen Umständen in die Schule kommen. Es gilt die normale Entschuldigungsregelung.
  8. 8)  Schülerinnen und Schüler, die Kontakt zu einem an Covid-19-Infizierten hatten, müssen die 14-tägige häusliche Quarantäne unbedingt einhalten. In diesem Fall ist eine telefonische Mitteilung an das Schulsekretariat erforderlich.
  9. 9)  Falls möglich, kommt zu Fuß oder mit dem Fahrrad in die Schule. Steht nicht in Gruppen vor dem Gebäude herum und verlasst nach Unterrichtsende zügig das Schulgelände.
  10. 10)  Bei Unterrichtsbeginn zur ersten Stunde ist das Schulhaus ab 7.10 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet. Bitte begebt euch unverzüglich und auf direktem Wege in euer Klassenzimmer an euren Platz.

Bitte besprecht diese Regeln mit euren Eltern und gebt den untenstehenden Abschnitt am Montag, 04.05.2020 vor Unterrichtsbeginn an die Lehrkraft im Eingangsbereich der Schule ab. Wer diesen Rückmeldeabschnitt nicht abgibt, kann nicht am Unterricht teilnehmen.

Es grüßt euch herzlichst

Silke Benner, Rektorin & Jochen Schust, Konrektor

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