Neue Corona-VO und Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg

Nach neuen Informationen von Kultusministerium und Landkreis Ludwigsburg (Stand 15.10.2020) gilt für das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in weiterführenden Schulen folgende Regelung für Schüler:

  • Ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 Infizierten pro 100 000 Einwohnern im Landkreis besteht die dringende Empfehlung auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg)
  • Ab 35 Infizierten pro 100 000 Einwohner im Landesdurchschnitt gilt eine Maskenpflicht für Schüler auch innerhalb des Unterrichts an allen weiterführenden Schulen (Corona-VO vom 15.10.2020). Die Schulen erhalten für diesen Fall eine Nachricht des Kultusministeriums, sobald das Landesgesundheitsamt die erhöhte 7-Tages-Inzidenz feststellt.
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