Neue Corona-VO und Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg
Nach neuen Informationen von Kultusministerium und Landkreis Ludwigsburg (Stand 15.10.2020) gilt für das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in weiterführenden Schulen folgende Regelung für Schüler: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 Infizierten pro 100 000 Einwohnern im Landkreis besteht die dringende Empfehlung auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg) Ab 35 Infizierten pro