Aktuelles und News

Neue Corona-VO und Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg

Nach neuen Informationen von Kultusministerium und Landkreis Ludwigsburg (Stand 15.10.2020) gilt für das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in weiterführenden Schulen folgende Regelung für Schüler: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 Infizierten pro 100 000 Einwohnern im Landkreis besteht die dringende Empfehlung auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg) Ab 35 Infizierten pro

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Informationen zum Schulbeginn am 14.09.2020

Zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 findet am Montag, 14.09. und Dienstag, 15.09. von 7:30-10:55 Uhr Klassenlehrerunterricht für die Stufen 6-10 statt. Ab Mittwoch, 16.09. findet der Unterricht nach Stundenplan statt. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf der ersten Schultage, bitten darum, die folgenden Dokumente zu lesen und mit den Schüler*innen zu besprechen. Wenn Sie die

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Informationen zum Wiedereinstieg in reduzierten Schulbetrieb

ab Montag, den 15.06.2020 starten die Klassen 5 bis 8 wieder in einen reduzierten Schulbetrieb. Da wir die Corona-Verordnung des Landes umsetzen müssen, kommt es zu einigen Änderungen im Schulalltag. Es gelten konkrete Regeln zum Verhalten, welche Ihren Kindern mit diesem Schreiben zugehen. Wir sind dabei auch ganz besonders auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

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Informationsschreiben zum Unterrichtsbeginn am 04.05.2020

Informationsschreiben der Schulleitung der Tobias-Mayer-Gemeinschaftschule zum Unterrichtsbeginn am Montag, den 04.05.2020. Informationsschreiben 1: Liebe Eltern,liebe Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10, ab Montag, den 04.05.2020 starten die Klassen 9 und 10 wieder in einen reduzierten Schulbetrieb. Da wir die Corona-Verordnung des Landes umsetzen müssen, kommt es zu einigen Änderungen im Schulalltag. Es gelten

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Informationen und Antragsformular zur Notfallbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die Notfallbetreuung ab 27. April 2020 gilt für Kinder in den Klassen 5-7. Neu an der Notfallbetreuung ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die/der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und

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